Unsere Kanzlei ist für die Bearbeitung dieser Anträge bestens geeignet. Rechtsanwalt Patrick Baumfalk stellt diese Anträge im Namen unserer Mandanten direkt in Köln, Deutschland, dem Sitz des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das für die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge zuständig ist.
Ein zentraler Aspekt eines solchen Antrags auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist der Nachweis einer engen und dauerhaften Verbindung zu Deutschland, die familiäre Bindungen, Immobilienbesitz oder einen langfristigen Wohnsitz umfassen kann. Es gibt viele andere mögliche Umstände, die berücksichtigt werden können, und jeder Fall ist anders.
Außerdem sucht das BVA nach möglichen Nachteilen für den Antragsteller, falls der Antrag abgelehnt wird. Eine einfache Erklärung, dass ihm das Wahlrecht in dem neuen Land verweigert wird, reicht in der Regel nicht aus, um dies zu beweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Deutsche Botschaft hier. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Hier finden Sie eine Beispielliste von Dokumenten, die Sie für die Bewerbung benötigen:
- Original unterzeichneter Antrag
- notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- ggf. notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
- notariell beglaubigte Kopien von Schul- und/oder Arbeitszeugnissen
- einen deutschen Lebenslauf
- notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
- notariell beglaubigte Kopie der Einbürgerung
- notariell beglaubigter Nachweis der früheren deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass)
- Nachweis ausreichender Bindungen/Verbindungen zu Deutschland
- Nachweis der finanziellen Unterstützung
- falls gewünscht, polizeiliche Aufzeichnungen
Wiedereinbürgerung
Für den Fall, dass Sie bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gibt es eine weitere Möglichkeit. Das Verfahren heißt Renaturierung ehemaliger Deutscher. Die Beantragung ist ähnlich und wird ebenfalls vom BVA in Köln, Deutschland, bearbeitet. Voraussetzung ist, dass Sie 1. seinerzeit für einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit in Betracht kamen und 2. bis heute in Betracht kommen. Für weitere Informationen zum Verfahren der Renaturierung ehemaliger Deutscher klicken Sie hier.
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