Was wir am besten können

Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

Das Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht es Personen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten und unter bestimmten Bedingungen eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben. Um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu erfüllen und triftige Gründe für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit anzugeben.

Unsere Kanzlei ist für die Bearbeitung dieser Anträge bestens geeignet. Rechtsanwalt Patrick Baumfalk stellt diese Anträge im Namen unserer Mandanten direkt in Köln, Deutschland, dem Sitz des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das für die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge zuständig ist.

Ein zentraler Aspekt eines solchen Antrags auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist der Nachweis einer engen und dauerhaften Verbindung zu Deutschland, die familiäre Bindungen, Immobilienbesitz oder einen langfristigen Wohnsitz umfassen kann. Es gibt viele andere mögliche Umstände, die berücksichtigt werden können, und jeder Fall ist anders.

Außerdem sucht das BVA nach möglichen Nachteilen für den Antragsteller, falls der Antrag abgelehnt wird. Eine einfache Erklärung, dass ihm das Wahlrecht in dem neuen Land verweigert wird, reicht in der Regel nicht aus, um dies zu beweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Deutsche Botschaft hier. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

Hier finden Sie eine Beispielliste von Dokumenten, die Sie für die Bewerbung benötigen:

  • Original unterzeichneter Antrag
  • notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • ggf. notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
  • notariell beglaubigte Kopien von Schul- und/oder Arbeitszeugnissen
  • einen deutschen Lebenslauf
  • notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
  • notariell beglaubigte Kopie der Einbürgerung
  • notariell beglaubigter Nachweis der früheren deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass)
  • Nachweis ausreichender Bindungen/Verbindungen zu Deutschland
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung
  • falls gewünscht, polizeiliche Aufzeichnungen

 

Wiedereinbürgerung

Für den Fall, dass Sie bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gibt es eine weitere Möglichkeit. Das Verfahren heißt Renaturierung ehemaliger Deutscher. Die Beantragung ist ähnlich und wird ebenfalls vom BVA in Köln, Deutschland, bearbeitet. Voraussetzung ist, dass Sie 1. seinerzeit für einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit in Betracht kamen und 2. bis heute in Betracht kommen. Für weitere Informationen zum Verfahren der Renaturierung ehemaliger Deutscher klicken Sie hier.

 

 

Haftungsausschluss

Das Material in diesem Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Jegliche Nutzung der Website begründet KEIN Mandatsverhältnis zwischen dem German American Real Estate & Immigration Law Center, LLC (Anwaltskanzlei) oder einem Mitarbeiter oder einer anderen mit der Anwaltskanzlei verbundenen Person und einem Nutzer dieser Website. Sie ist als Bildungsressource gedacht für
Verständnis der Gesetze. Da sich das Recht ständig ändert, können einige Teile dieser Website vor der nächsten Aktualisierung veraltet sein. Es ist immer am besten, einen Anwalt über Ihre Rechte und Pflichten in Ihrem speziellen Fall zu konsultieren.

 

  1. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Antrag nur für diejenigen notwendig ist, die durch das Einbürgerungsverfahren die Staatsbürgerschaft eines neuen Landes erhalten möchten. Diejenigen, die als Doppelbürger geboren wurden, müssen keinen Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft stellen. ↩︎

 

 

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